Unsere Vereinbeiträge gliedern sich derzeit in 3 Blöcke auf.
Die Vereinsgrundbeiträge werden ausschließlich zur Sicherstellung des Vereinsbetriebes und den Grundsätzen der Vereinssatzung §2 der SG verwendet. Sie werden zum Ende des 1. Quartals eines Jahres erhoben.
Die Gruppenbeiträge werden für den Betrieb, für Sportgeräte, Übungsleiter*Innenentgelte in den beiden Sparten zur Sicherstellung der einzelnen Gruppenangebote verwendet. Sie werden zum Ende des 3. Quartals eines Jahres erhoben.
Die Energiekostenumlage wird ausschließlich für den Betrieb der Liegenschaft im Bereich der Energieversorgung verwendet. Über die Umlage wird jährlich neu in der Jahreshauptversammlung neu entschieden. Sie werden zum Ende des 2. Quartals eines Jahres erhoben.
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